Behandlungskosten

Abrechnung

Die Berechnung unserer Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ ‘96). Bei einem das übliche Maß überschreitenden Zeitaufwand oder einer erhöhten Schwierigkeit kann ein Steigerungsfaktor bis 3,5 zur Anwendung kommen. Steigerungsfaktoren über dem 2,3 fachen Satz werden in der Rechnung immer im Einzelfall detailliert begründet.

Kostenerstattung

Wir sind eine privatärztliche Praxis ohne Zulassung bei den gesetzlichen Krankenkassen. Eine Behandlung ist also für selbstzahlende Kassenpatienten und privatversicherte Patienten möglich.

Arztrechnungen sind unabhängig von einer vollständigen Erstattung von den Patienten zu begleichen. Der nicht vollständig erstattete Betrag ist in solchen Fällen vom Patienten selbst zu tragen.

Privatversicherte Patienten können unsere Rechnungen und auch die Kosten der verordneten Medikamente bei Ihrer Krankenkasse und Beihilfestelle einreichen. Der Umfang der Erstattung hängt vom individuellen Versicherungsvertrag und den geltenden Beihilfebestimmungen ab.

Erfahrungsgemäß erstatten private Versicherungen und Beihilfestellen die Behandlungen bis zum individuell vereinbarten Steigerungsfaktor.
Gesetzlich versicherte Patienten können unsere Leistungen ebenso in Anspruch nehmen. Eine Erstattung durch die gesetzliche Krankenversicherung wird aber voraussichtlich nicht möglich sein.

Es kann sein, dass eine Kostenerstattung bei bestimmten Untersuchungen und Behandlungen durch die private Krankenkasse oder Beihilfestelle abgelehnt wird. Es geht dabei oft um Untersuchungen und Therapien, die wissenschaftlich nicht anerkannt sind oder als „medizinisch nicht notwendig“ eingestuft werden.